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Eisenmangel - erkennen - berechnen - behandeln - vermeiden

Gemäss Bundesrat Berset haben diese Krankenkassen aber nicht die Kompetenz, einen Ferritin-Grenzwert willkürlich festzulegen. Die Swiss Iron Health Organisation SIHO empfiehlt Betroffenen einen Wechsel der Krankenkasse.

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Behandlung des Eisenmangelsyndroms

 

Die meisten Patienten mit einem Eisenmangelsyndrom können durch Eisengaben geheilt werden. Allerdings ist dazu eine korrekte Diagnostik sowie eine anschliessende, individuell dosierte und kontrollierte Behandlung eine zwingende Voraussetzung. Weil Eisen nicht ungefährlich sein kann, lautet das Grundsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich (Swiss Iron System SIS).

 

Bei Patienten von Risikogruppen (Kinder, Frauen im Menstruationsalter, Leistungssportler und Senioren) treten häufig Rückfälle auf. Eine nachhaltig erfolgreiche Therapie gemäss SIS besteht aus zwei Etappen:

 

Erster Schritt: Einmalige Aufsättigungstherapie

Zweiter Schritt: Wiederkehrende Erhaltungstherapie

 

Bei beiden Schritten muss die Eisendosis für jeden Patienten individuell berechnet werden. Die Behandlung müssen kontrolliert durchgeführt werden. Die erste Nachkontrolle findet 2-3 Wochen nach der letzten Eisengabe der Aufsättigungstherapie statt, die zweite Nachkontrolle drei Monate später. Für eine optimale Diagnostik, Therapie und Prävention ist ein intelligentes Management Voraussetzung (Flussdiagramm), das die Ärztlichen Eisenzentren beherrschen (Download).

 

Die Swiss Iron Health Organisation SIHO führte eine Qualitätskontrolle der Behandlungen hinsichtlich Erfolgsquote, Nebenwirkungen und Kosteneffizienz durch.

 

Ausbildung

 

Die Swiss Iron Health Organisation SIHO bietet eine Aus- und Weiterbildung zur Erlernung des Diagnostik-, Therapie- und Präventionskonzepts durch. Nach dem Besuch des Workshops erhält der Arzt die Berechtigung, ein eigenes Eisenzentrum zu führen. www.eisenworkshop.org

 

Krankenkassen

 

Die Schweizer Krankenkassen anerkennen die Notwendigkeit der Behandlung von Eisenmangelpatienten und bezahlen die Behandlung. Allerdings gibt es drei Ausnahmen: Atupri, Sanitas und Agrisano.

 

Sie haben sich 2011 ermächtigt, den bei ihnen versicherten Eisenmangelpatienten mit einem Ferritinwert über 15 - 30 ng/ml die notwendigen Behandlungen nicht mehr zu bezahlen, obwohl sie dazu seit der Entdeckung des Eisenmangelsyndroms (1998) bereit waren.

 

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